1. Es werden ausschließlich Festpreise mit fester Spieldauer vereinbart (+/- 1 Stunde).
2. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Band für ihren Auftritt ein geeigneter Platz oder Bühne mit einer Größe von mindestens 8 m² zur Verfügung steht und mit einem geeigneten Stromanschluss ausgestattet ist. Bei kleinen Veranstltungen Lichtstrom (220 Volt), bei größernen Veranstaltungen 16 Ampere träge (400 Volt).
3. Die Bühne muss trocken, sauber (besenrein) und von Wettereinflüssen geschützt sein (z.B. Hagel, Regen etc.).
4. Die Bühne muss mindestens 2 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zum Aufbau zur Verfügung stehen.
6. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren übernimmt der Veranstalter.
7. Der Veranstalter verpflichtet sich, das Gagengeheimnis zu wahren und die Gage am Veranstaltungsabend in Bar zu entrichten.
8. Musiker-Pausen, die nicht von der Band verursacht werden (z.B. durch Spiele bei Hochzeiten, Show-Einlagen etc.) werden nicht mit Live-Musik an die vereinbarte Spielzeit angehangen.